Kostenübernahme - Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie gehört zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen, weshalb diese die Kosten in der Regel übernehmen. Dazu muss nach der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen, deren Kosten in jedem Fall von der Kasse getragen werden, ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt werden, in dem die Notwendigkeit einer Psychotherapie begründet wird. Mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Privat Versicherte

In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie trägt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Deshalb sollten Sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nach der Übernahme der Kosten und den vorzulegenden Unterlagen erkundigen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

Sind Sie beilhilfeberechtigt, werden die Psychotherapiekosten anteilig von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle übernommen. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag kann zudem ein Eigenanteil anfallen. Bitte informieren Sie sich vor dem Therapiebeginn, in welchem Umfang die Kosten der Psychotherapie übernommen werden
und welche Unterlagen dafür einzureichen sind. Die Behandlung wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)  abgerechnet.

Selbstzahler

Auf Wunsch ist es auch möglich, die Psychotherapie selbst zu finanzieren.
Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sprechen Sie uns gern an.

Zusatzleistungen

Hinsichtlich der Kosten für die angebotenen Zusatzleistungen möchten wir Sie bitten – sofern nicht den Angeboten selbst zu entnehmen – mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen.